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   BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 863/93   

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https://dejure.org/1995,14026
BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 863/93 (https://dejure.org/1995,14026)
BAG, Entscheidung vom 31.05.1995 - 2 AZR 863/93 (https://dejure.org/1995,14026)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 1995 - 2 AZR 863/93 (https://dejure.org/1995,14026)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrags - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Öffentlichen Dienst wegen Verwirklichung der Staatsziele der DDR - Mangelnde Eignung eines Lehrers wegen fehlender Verfassungstreue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 863/93
    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und neuerdings auch vom BVerfG (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.

    Allerdings erfordern Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 12 Abs. 1 GG) und im öffentlichen Dienst ergänzend Art. 33 Abs. 2 GG eine konkrete, einzelfallbezogene Würdigung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, die sein Verhalten nach dem Beitritt der neuen Bundesländer unter Prüfung der Fähigkeit und inneren Bereitschaft einbezieht, seine dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung glaubwürdig wahrzunehmen (BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -).

  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92

    Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 863/93
    Schon aufgrund der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 356/92 - AP Nr. 12 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, für die Amtliche Sammlung vorgesehen) stand fest, daß es in Fällen wie dem vorliegenden entscheidend auch auf das Verhalten des betreffenden Arbeitnehmers nach der Wende ankommt.
  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 57/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Beweislast

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 863/93
    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und neuerdings auch vom BVerfG (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.
  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 863/93
    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und neuerdings auch vom BVerfG (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.
  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 863/93
    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und neuerdings auch vom BVerfG (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.
  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 248/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Eignung für die

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 863/93
    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und neuerdings auch vom BVerfG (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.
  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 194/93

    Fehlen der persönlichen Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer - Zweifel an der

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 863/93
    Wer längere Zeit dieses Amt ausgeübt hat, bei dem kann angenommen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn nun für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet machen kann (vgl. BAG Urteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 658/92 - und vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 194/93 - beide n.v.).
  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94

    Wirksamkeit einer Kündigung bei fehlender Beteiligung des Bezirkspersonalrats -

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 863/93
    Jedenfalls ist kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich, daß der Beklagte von dieser Funktion der Klägerin erst nach Ausspruch der Kündigung Kenntnis erlangt hat (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1995 - 2 AZR 749/94 - n.v.) bzw. erst nach Installierung eines Bezirkspersonalrats diesen Sachverhalt zum Gegenstand seines Kündigungsentschlusses gemacht hat (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1995 - 2 AZR 265/94 - n.v.).
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 658/92

    Wirksamkeit einer ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung - Unterstützung des

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 863/93
    Wer längere Zeit dieses Amt ausgeübt hat, bei dem kann angenommen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn nun für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet machen kann (vgl. BAG Urteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 658/92 - und vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 194/93 - beide n.v.).
  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 749/94

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers und langjährigen

    Auszug aus BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 863/93
    Jedenfalls ist kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich, daß der Beklagte von dieser Funktion der Klägerin erst nach Ausspruch der Kündigung Kenntnis erlangt hat (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1995 - 2 AZR 749/94 - n.v.) bzw. erst nach Installierung eines Bezirkspersonalrats diesen Sachverhalt zum Gegenstand seines Kündigungsentschlusses gemacht hat (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1995 - 2 AZR 265/94 - n.v.).
  • BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 890/94
    Wer längere Zeit dieses Amt ausgeübt hat, bei dem kann angenommen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn nun für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet machen kann (vgl. schon Senatsurteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 658/92 - n.v., zu B II 3 der Gründe; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 194/93 - n.v., zu B I 2 b der Gründe; vom 30. Juni 1994 - 8 AZR 254/93 - n.v., zu B I 2 der Gründe; vom 27. April 1995 - 8 AZR 275/93 - n.v., zu B I 2 der Gründe; Urteil des Zweiten Senats vom 31. Mai 1995 - 2 AZR 863/93 - n.v., zu II 2 c der Gründe).
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